Kreisgruppe Bergzabern

6. Dezember 2011

Bundespolizisten kommen nicht aus den Stiefeln und gehen auf dem Zahnfleisch

Gerade haben die Einsatzkräfte der Bundespolizei den längsten Castoreinsatz aller Zeiten mit harten Auseinandersetzungen mit Streckenblockierern beendet, da geht es schon in die nächsten Einsätze. Der Schutz der Afghanistankonferenz in Bonn steht ebenso auf der Tagesordnung wie ein Fußballwochenende mit einer ganzen Reihe von Begegnungen mit gewaltbereiten und destruktiven sogenannten Fußballfans.
Auch hier ist die Bundespolizei mit dem Schutz friedlicher Fußballfans und öffentlichen Eigentums voll gefordert. „Trotz allem stelle ich immer noch fest: Auch nach zum Teil über 40 Stunden Dauereinsatz im Castor sind die Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei noch motiviert. Aber die Stimmung wird gnadenlos schlecht, wenn die Kollegen auf die schlechte Besoldung gerade auch der Bereitschaftspolizei zu sprechen kommen,“ sagt Josef Scheuring, Vorsitzender der GdP-Bezirk Bundespolizei. Geradezu zynisch mutet laut GdP die Begründung des Bundesinnenministeriums für die schlechte Dienstpostenbewertung der Bundesbereitschaftspolizei an: „Mit einer antiquierten Sicht der Dinge werden die Aufgaben der Bereitschaftspolizei als nicht vollwertige Polizeiarbeit dargestellt. Diese laienhafte Bewertung wird der professionellen Arbeit der Kolleginnen und Kollegen und ihrer Hingabe zum Beruf nicht gerecht. Daher fordert die GdP zügig eine faire und leistungsgerechte Bewertung aller bereitschaftspolizeilichen Einsatzkräfte“, so Scheuring weiter.

Freizeitausgleich für Bereitschaftszeiten bei Einsätzen: Verfahren ruhend gestellt!

Das Bundesinnenministerium hat sich nach Verhandlung mit dem Bundespolizei-Hauptpersonalrat (BHPR) darauf eingelassen, die Antrags- und Widerspruchsverfahren unserer Kolleginnen und Kollegen auf nachträglichen Freizeitausgleich für Bereitschaftszeiten bei Einsätzen auf Grundlage des Urteils des OVG Lüneburg vom 05.01.2011 im Einvernehmen mit dem jeweiligen Antragsteller/der jeweiligen Antragstellerin bzw. dem Widerspruchsführer/der Widerspruchsführerin ruhend zu stellen. Derzeit ist nämlich die Revision des Landes Niedersachsen gegen das Urteil des OVG Lüneburg vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig.
Wenn ihr entsprechende Anträge gestellt habt oder ihr bereits im Widerspruchsverfahren seid, solltet ihr bei der zuständigen Behörde unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BMI vom 02.12.2011 den Antrag stellen, das Verfahren zum Ruhen zu bringen, bis eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt.
Bitte beachtet aber, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen weiter laufen. Die gesetzliche regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch enstanden ist (§§ 195, 199 BGB analog).

29. November 2011

Nachruf

Wir trauern um unser Mitglied

WALTER HÜBNER

der am 25. November 2011 im Alter von 78 Jahren völlig überraschend und viel zu früh verstorben ist.

Mit Walter Hübner verlieren wir einen, über alle Landesgrenzen hinaus geschätzten, engagierten und guten Freund und Ratgeber.
Er hat sich großen Anteil beim Aufbau der Gewerkschaft der Polizei im damaligen Bundesgrenzschutz (BGS) erworben und war langjähriges Mitglied im BGS-Hauptpersonalrat im Bundesministerium des Innern.

Für seine engagierte gewerkschaftliche und personalrätliche, immer im Sinne der Menschen im BGS, wurde er mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.

Unser Mitgefühl gilt seiner Ehefrau Margit und den Angehörigen.

Vorstand der GdP-Kreisgruppe Bundespolizei Bad Bergzabern

28. September 2011

GdP: Sonderzahlung jetzt wieder aufnehmen

Die frühere, schwarz - rote Bundesregierung hat im Jahr 2005 beschlossen, die Zahlung von 2,5 % Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) für die Jahre 2066 bis 2010 aus Haushaltsgründen auszusetzen. Für das Besoldungsjahr 2011 war die Zahlung dieser ausgesetzten Sonderzuwendung wieder fest zugesagt. Entgegen der Zusage hat die jetzige Bundesregierung im Jahr 2099 beschlossen, die Aussetzung der zugesagten Sonderzuwendung erneut, diesmal bis zum Jahr 2014 fortzuführen. Als Grund für die Fortführung der Aussetzung hat die Bundesregierung die internationale Finanzkrise geltend gemacht. Heute ist festzustellen, dass die damals befürchteten Auswirkungen aus der Finanzkrise in Deutschland nicht eingetroffen sind. Die Arbeitslosigkeit ist entgegen der Erwartungen nicht dramatisch angestiegen sondern weiter gefallen. Und die Steuereinnahmen des Bundes sind gleichzeitig ganz deutlich angestiegen. “Es gibt keinen erkennbaren Grund mehr, die Aussetzung der Sonderzahlung weiter fortzuführen. Mit den einseitigen Sparopfern der Bundesbeamten muß jetzt Schluß sein. Unsere, immer wieder vorgetragene Forderung hat jetzt offensichtlich auch die Bundesregierung aufgenommen. Wir haben klare Signale aus der Führung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass die Sonderzahlung zum ersten Januar 2012 wieder aufgenommen und damit das monatliche Einkommen ab diesem Zeitpunkt um 2.5 % erhöht wird. Wir können die Bundesregierung nur bestärken, dieses Vorhaben über den Haushalt 2012 umzusetzen und damit das gebrochene Versprechen zu revidieren. Gleichzeitig machen wir klar, dass eine solche Maßnahme keinerlei Auswirkungen auf die, im Jahr 2012 anstehenden Tarifverhandlungen für die öffentlichen Bediensteten des Bundes haben darf. Wir werden uns jedenfalls auch dann, wenn das gebrochene Versprechen jetzt geheilt wird, für eine deutliche Erhöhung der Einkommen ab 2012 einsetzen”, so Josef Scheuring, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei in Berlin.

27. September 2011

16.000 Polizisten begleiten Papst Benedikt XVI. sicher durch Deutschland - GdP: Bereitschaftszeiten bundeseinheitlich vergüten

Freiburg/Berlin. Rund 16.000 Polizistinnen und Polizisten haben für einen reibungslosen Besuch des Papstes in Deutschland gesorgt und dazu beigetragen, dass der dreitägige Aufenthalt des Oberhauptes der katholischen Kirche für seine Anhänger in Deutschland zu einem unvergesslichen und freudigen Erlebnis wurde, so die Gewerkschaft der Polizei (GdP). GdP-Bundesvorsitzender Bernhard Witthaut: “Das war eine großartige Leistung aller Kolleginnen und Kollegen. In Berlin, Erfurt und Freiburg haben sich die Einsatzkräfte erfolgreich bemüht, die Belastungen für die Bevölkerung durch die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen so gering wie möglich zu halten. Das ist ihnen mit einer transparenten und aufwendigen Informationsarbeit gelungen, zu der auch tausende Gespräche mit Anwohnern der gesicherten Fahrtstrecken des Papstes gehörten.
Dieser Papst-Einsatz, so Witthaut weiter, habe dennoch zu außerordentlichen Mehrbelastungen geführt, da Großeinsätze dieser Art für Polizeibeamtinnen und -beamten aus nahezu allen Bundesländern und der Bundespolizei spürbar zunähmen. Der baden-württembergische GdP-Landesvorsitzende Rüdiger Seidenspinner: “Bei solchen Einsätzen ziehen alle Polizistinnen und Polizisten in Deutschland an einem Strang. Sie sind rund um die Uhr im Einsatz. Es ist daher nicht verständlich, dass die Länder unterschiedliche Regelungen zum Beispiel bei der Anerkennung der Dienstzeiten für Beamtinnen und Beamte praktizieren. Die GdP fordert die Innenministerkonferenz auf, dafür zu sorgen, dass die Bereitschaftszeiten für Beamtinnen und Beamte bundeseinheitlich zu 100 Prozent vergütet werden

3. Mai 2011

Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienste

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 wie Ihr alle bestimmt schon gehört habt, gibt es eine Gerichtsurteil hinsichtlich der Vergütung von Bereitschaftsdiensten. Auf den Webseiten der GdP, Bezirk Bundespolizei und der Direktionsgruppe findet ihr hierzu auch die entsprechenden Berichte.

http://www.gdpbundespolizei.de/2011/04/freizeitausgleich-fur-bereitschaftsdienste-gdp-empfiehlt-das-einreichen-von-musterantragen/

Für die Einreichung haben wir Musteranträge entwickelt, welche wir euch hiermit zur Verfügung stellen möchten.

http://www.mitglieder.gdp-bundespolizei.de/wpcontent/uploads/2011/04/freizeitausgleich-fur-bereitschaftsdienst.pdf

22. März 2011

60 Jahre Bundespolizei - Zeit die Benachteiligungen aufzuheben

Mit einer ersten Aktion im Jahre 2011 wollen wir auf die Benachteiligungen der Kolleginnen und Kollegen in der Bundesbereitschaftspolizei aufmerksam machen.

Wir haben uns dabei das 60. Gründungsjubiläum der Bundespolizei (BGS) bewusst dabei ausgewählt und werden weitere Aktionen folgen lassen. Wir werden weiterhin mit Nachdruck an der Abschaffung der Benachteiligungen arbeiten. Alles nähere zu unseren Forderungen könnt ihr auf der Webseite des Bezirks Bundespolizei ersehen (ww.gdp-bundespolizei.de)

Wenn wir weiterliest findet ihr einige Impressionen. (weiterlesen…)

11. Januar 2011

Keine Wartezeit mehr - weitere Benachteiligung aufgehoben

Nach monatelangem Ringen ist es gelungen, eine weitere Benachteiligung von Beamten “alten Rechts”, d.h. vor dem Februar 2009 in ein Beamtenverhältnis ernannte Kolleginnen und Kollegen, zu beseitigen. Auf Initiative der GdP hatte der Hauptpersonalrat das Bundesinnenministerium aufgefordert, die laufbahnrechtliche Beförderungssperrfrist nach der Anstellung für Beamte alten Rechts aufzuheben und damit eine Gleichstellung zu den Beamten neuen Rechts zu erreichen.

Dem ist das Bundesinnenministerium jetzt mit einem Erlass (Az.: B 1 - 221 020/50 v. 16.12.2010) gefolgt und hat erklärt, dass die laufbahnrechtliche einjährige Beförderungssperrfrist nach der Anstellung nicht mehr anzuwenden ist. Zugleich hat das Bundesinnenministerium mitgeteilt, dass als Teil des Gesetzgebungsverfahrens zum “Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften” endlich auch die Probezeitregelung für Beamte alten Rechts (§ 147 Abs. 2 BBG) geändert und die Betroffenen auch vor dem 27. Lebensjahr in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt werden können, wenn sie insgesamt drei Jahre als Probebeamte Dienst geleistet haben. Das Gesetzgebungsverfahren soll im Bundestag bis zur Sommerpause abgeschlossen sein. Bis dahin sollen Probebeamte alten Rechts keine dienstrechtlichen Nachteile daraus erleiden, dass sie noch nicht Lebenszeitbeamte sind, sondern mit diesen gleichbehandelt werden

18. August 2010

GdP-Mitglieder haben es eben besser! Seit August 2010 kräftige Verbesserungen

Während viele noch überlegten, welcher Sonnenschutzfaktor am Ferienstrand der richtige sei, hat sich die Gewerkschaft der Polizei mächtig ins Zeug gelegt und die Leistungen der GdP-Diensthaftpflicht-Regressversicherung kräftig verbessert; denn hundertprozentige Sicherheit gibt es in keinem Beruf - auch bei der Polizei nicht. Jedem Polizeibeschäftigten kann im Dienst ein Missgeschick unterlaufen. Gut, wenn man dann GdP-Mitglied ist. Bitte informieren Sie sich über die verbesserten Leistungen Ihrer GdP auf der Seite (www.dir-bundesbereitschaftspolizei.gdp-bundespolizei.de).
Zum Umfang der bestehenden Diensthaftpflicht-Regressversicherung gehört es, die im aktiven Dienst stehenden Mitglieder der GdP vor Rückgriffs- und Haftpflichtansprüchen des Bundes aus Schäden, die die versicherten Polizeiangehörigen im Dienst anrichten, zu schützen.
Wenn’s man schief geht! Wir für Sie - Ihre GdP!
(weiterlesen…)

10. August 2010

2. Sommerfest bei der Bundespolizei Bad Bergzabern

neues-bild.JPG

Nach dem Erfolg im letzten Jahr ist es nun wieder soweit.

Am 24. August 2010 wird das 2. Sommerfest der GdP KG Bad Bergzabern in Zusammenarbeit mit der Bundespolizeiabteilung Bad Bergzabern veranstaltet. Gemeinsam mit allen Beschäftigten und den Auszubildenden des 2. Dienstjahres soll an diesem Tag ein gemütlicher Tag bei Essen und Getränken sowie sportlicher Betätigung stattfinden.

Weitere Einzelheiten erfährt ihr bei der GdP KG Bad Bergzabern bei den Kollegen Guido Kuhn oder Michael Koch (06343-959-1500).

Alle ehemaligen Kolleginnen und Kollegen und alle Angehörigen sind herzlich willkommen.

Nächste Seite »

Powered by WP and HDN