Berlin. Das Bundesministerium des Innern hat mit einem Organisationserlass den Startschuss zur Überleitung in die neue Organisationsstruktur der Bundespolizei am 01. März 2008 gegeben. Zugleich wurden ebenfalls mit Erlass verbindliche Erläuterung zum neuen Organisations- und Dienstpostenplan gegeben. Die Gewerkschaft der Polizei und die Personalvertreter aus den Reihen der GdP konnten entscheidende Verbesserungen durchsetzen.
Die GdP und der von ihr gefĂĽhrte Bundespolizeihauptpersonalrat haben sich dafĂĽr eingesetzt, dass klargestellt wurde, dass die bisherigen Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen zunächst beibehalten bleiben bzw. beizubehalten sind, bis mit den Personalräten Ă„nderungen vereinbart werden. Dies betrifft nicht nur die Schichtdienstpläne, sondern auch die Tagesdienstregelungen. Auch wurde berĂĽcksichtigt, dass fĂĽr die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Revieren die Zuweisung als dienstlicher Wohnsitz erfolgt, damit u.a. der Ort des Beginns und Endes der täglichen Arbeitszeit, der dienstliche Bereich fĂĽr die Ermittlung der AufwandsvergĂĽtung u.a. feststeht. (weiterlesen…)